Bundesweite Rechtspraxis

Die juristische Kette der Anerkennung

Rechtsprechung zu WHO-Standard & Auslandsstudium

Die nachfolgenden Urteile bilden das bundesweite Fundament. Sie belegen unmissverständlich: Sobald eine Ausbildung nach dem WHO-Kategorie-I-(A)-Standard (ECCE-akkreditiert) vorliegt, ist die sektorale Erlaubnis von den Behörden zu erteilen.

💡 Juristisches Fazit für die Verwaltung

Die Rechtsprechung durchleuchtet die Bundesrepublik von West nach Ost, von Süd nach Nord: **Hessen, Baden-Württemberg, Sachsen, Bayern und NRW** haben in ständiger Rechtsprechung die WHO-Kategorie I (A) als die *„Grenzlinie der Patientensicherheit“* definiert. Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Kette im Jahr 2021 (3 C 17.19) final bestätigt und historisch gefestigt.

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