Entwurf – Diskussionsfassung – Nicht amtlich

Rechtsverordnung zum Chiropraktikgesetz (ChiroG)

Approbationsordnung für Chiropraktorinnen und Chiropraktoren (Chiro-ApprO)

Ermächtigungsgrundlage: § 17 Abs. 1 ChiroG
Kernstandard: Kategorie I (A) – mind. 4.200 Kontaktstunden / 1.000 Std. klinisches Praktikum

(1) Das chiropraktische Studium wird an staatlich anerkannten Hochschulen als konsekutiver Bachelor- und Masterstudiengang angeboten und führt zum akademischen Abschluss „Master of Chiropractic (M.Chiro)“.

(2) Hochschulen, die chiropraktische Studiengänge anbieten, bedürfen der Akkreditierung durch das European Council on Chiropractic Education (ECCE) oder eine vom Bundesministerium für Gesundheit anerkannte gleichwertige Organisation. Die ECCE-Akkreditierung stellt die Übereinstimmung mit WHO-Kategorie-I-(A)-Standards sicher.

(3) Voraussetzung für die Zulassung ist die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife sowie nachgewiesene gesundheitliche Eignung für die Berufsausübung.

(1) Das chiropraktische Studium umfasst mindestens 300 ECTS-Punkte bei einer Regelstudienzeit von pfünf Jahren (10 Semester).

(2) Das Studium gliedert sich in eine Bachelorphase (180 ECTS, 6 Semester) und eine Masterphase (120 ECTS, 4 Semester).

(3) Die studentische Klinik ist integraler Bestandteil beider Phasen. Sie umfasst mindestens 1.000 Stunden beaufsichtigte Patientenversorgung.

(4) Das Gesamtstundenkontingent entspricht mindestens dem WHO-Kategorie-I-(A)-Standard und übertrifft ihn durch die integrierte Masterphase.

Das Studium vermittelt alle Kernkompetenzbereiche gemäß den WHO-Richtlinien. Die Verteilung der Mindestanforderungen (insgesamt 5.794 Stunden, WHO-Minimum: 4.200 Stunden) gliedert sich wie folgt:

Fachgebiet (Mindestanforderungen) Jahr 1 Jahr 2 Jahr 3 Jahr 4–5
Grundlagenwissenschaften (mind. 850 Std.)180 Std.447 Std.226 Std.160 Std.
Klinische Wissenschaften (mind. 1.080 Std.)16 Std.218 Std.414 Std.700 Std.
Chiropraktische Fachwissenschaften (mind. 1.140 Std.)282 Std.320 Std.601 Std.690 Std.
Praxiswissenschaften & Recht (mind. 320 Std.)56 Std.98 Std.250 Std.330 Std.
Studentische Klinik (mind. 1.000 Std.)30 Std.210 Std.400 Std.500 Std.

Hinweis: Das Studium übertrifft die WHO-Mindestanforderungen von 4.200 Stunden erheblich durch die integrierte Masterphase und die vertiefte klinische Ausbildung.

Gemäß den WHO-Richtlinien umfassen die vorklinischen Studienprogramme die folgenden Pflichtfächer:

  • Anatomie (inkl. Neuroanatomie, mikroskopische Anatomie, Histologie)
  • Physiologie und Pathophysiologie
  • Biochemie und Zellbiologie
  • Pathologie
  • Mikrobiologie und Immunologie
  • Pharmakologie und Toxikologie
  • Psychologie und psychosoziale Aspekte
  • Diätetik, Ernährungswissenschaft und klinische Ernährungslehre
  • Volksgesundheit / Public Health
  • Genetik und Molekularbiologie

Die klinischen Pflichtfächer richten sich nach den WHO-Richtlinien und umfassen folgende Fachgebiete:

  • Anamnese und allgemeine körperliche Untersuchungsmethoden
  • Labordiagnostik (Grundlagen und klinische Anwendung)
  • Differentialdiagnostik
  • Radiologie und diagnostische Bildgebung (inkl. MRT-Befundung)
  • Neurologie und neurologische Diagnostik
  • Orthopädie und Rheumatologie
  • Grundlagen der Pädiatrie
  • Geriatrie und Rehabilitation
  • Notfallmedizin und Erste Hilfe (Pflichtschein)
  • Sportmedizin und Leistungsdiagnostik
  • Schmerztherapie und Schmerzchronifizierung
  • Psychosoziale Aspekte der Patientenversorgung

Die spezifischen chiropraktischen Pflichtfächer dienen der profunden manuellen und biomechanischen Fachkompetenz:

  • Angewandte Neurologie und Orthopädie
  • Klinische Biomechanik inkl. Ganganalyse und Haltungsbeurteilung
  • Statische und dynamische Palpation von Gelenken und knöchernen Strukturen
  • Chiropraktische Untersuchungstechnik (Manuelle Tests, Reflexe, Dermatome)
  • Chiropraktische Techniken: Manipulation, Mobilisation, Traktion
  • Weichteiltechniken, Reflextherapie, Muskelenergie-Techniken
  • Diagnostische Bildgebungsverfahren und -analyse
  • Geschichte, Philosophie und Grundprinzipien der Chiropraktik
  • Chiropraktische Neurologie
  • Chiropraktische Pädiatrie
  • Chiropraktische Rehabilitation und aktive Übungstherapie
  • Ethik und Rechtsprechung der Chiropraktik
  • Kontraindikationen und Risikomanagement (nach WHO Teil 2)

Gemäß den WHO-Richtlinien umfassen die praktischen Pflichtinhalte am Patienten:

  • Manuelle Verfahren: Justierung und Manipulation der Wirbelsäule
  • Mobilisation und Manipulation anderer Gelenke (Extremitäten)
  • Weichteiltechniken und Reflexbehandlung
  • Übungstherapie, Rehabilitation und aktive Behandlungsformen
  • Psychosoziale Aspekte der Patientenbehandlung
  • Patientenaufklärung: Wirbelsäulengesundheit, Haltung, Ernährung, Lebensführung
  • Notfallbehandlung und akute Schmerzbehandlung
  • Erkennen absoluter und relativer Kontraindikationen
  • Hilfsmittelversorgung: Rückstützen, Orthesen

(1) Die in den WHO-Richtlinien Teil 2 definierten Kontraindikationen für die spinale manipulative Therapie sind verbindlicher Pflichtinhalt des Studiums und der Berufsordnung der Bundeschiropraktorenkammer.

Absolute Kontraindikationen umfassen u.a.: Akute Frakturen, Rückenmarkstumoren, akute Infektionen, Kaudasyndrom, Luxationen eines Wirbelkörpers, bösartige Erkrankungen der Wirbelsäule sowie eindeutige Bandscheibenvorfälle mit fortschreitenden neurologischen Defiziten.

(2) Relative Kontraindikationen, bei denen eine modifizierte Behandlung erforderlich ist (z.B. artikuläre Störungen wie rheumatoide Arthritis, verminderte Knochenstärke, Kreislauf- und hämatologische oder neurologische Erkrankungen), sind ebenfalls vollständig aufzuführen.

(3) Das Erkennen von Kontraindikationen und das Risikomanagement sind im Staatsexamen und in der Fachprüfung gesondert zu prüfen.

(1) Zum Staatsexamen wird zugelassen, wer das chiropraktische Studium nach §§ 1–8 vollständig absolviert hat, mindestens 1.000 Stunden studentische Klinik nachweist und alle universitären Leistungsnachweise erbracht hat.

(2) Um die Patientensicherheit und die qualifizierte Ausübung zu sichern, bewertet dieses System unabhängig das theoretische Wissen und die klinische Kompetenz durch offizielle Prüfungen.

(1) Das Staatsexamen gliedert sich in drei unabhängige Prüfungsteile:

Teil I – Schriftliche Prüfung: Multiple-Choice-Fragen und Fallanalysen zu Grundlagenwissenschaften, klinischen Wissenschaften und chiropraktischen Fachkenntnissen einschließlich Kontraindikationskenntnis. Dauer: zwei Prüfungstage à vier Stunden.

Teil II – Mündliche Prüfung: Prüfungsgespräch zu klinischer Differenzialdiagnostik, Fallführung, Kontraindikationen und Berufsrecht. Dauer: 45 Minuten.

Teil III – Praktische Prüfung: Demonstration chiropraktischer Untersuchungs- und Behandlungstechniken, vollständige chiropraktische Anamnese und Befunderhebung sowie fehlerfreies Erkennen von Kontraindikationen. Dauer: 60 Minuten.

(1) Die Prüfungskommission wird vom Landesprüfungsamt berufen und besteht aus:

  • zwei Fachchiropraktorinnen oder Fachchiropraktoren mit mindestens fünfjähriger Berufserfahrung,
  • einer Hochschullehrerin mit chiropraktischer Qualifikation,
  • einer Ärztin oder einem Arzt mit orthopädischer oder neurochirurgischer Fachqualifikation als Beisitzerin oder Beisitzer.

Das DCG-GEP-Modell mit ärztlichem Beisitzer hat sich als Qualitätsstandard bewährt.

Die zweijährige, postgraduale Weiterbildungszeit umfasst verbindlich folgende Kriterien:

  • mindestens 2.000 Stunden direkte Patientenversorgung unter fachlicher Supervision,
  • regelmäßige Fallbesprechungen und interne Fachfortbildungen (mind. 80 Stunden),
  • Praxisführung, Dokumentation, Abrechnung nach GKV/PKV und Qualitätsmanagement (mind. 40 Stunden),
  • mindestens 500 vollständig eigenständig dokumentierte Behandlungsverläufe,
  • lückenloser Nachweis der Kenntnisnahme und Anwendung der WHO-Kontraindikationsliste.

(1) Die Fachprüfung vor der Bundeschiropraktorenkammer gliedert sich in:

Teil I – Schriftliche Fallanalyse: Zwei komplexe klinische Fälle einschließlich Kontraindikationsbeurteilung und primärärztlicher Gatekeeping-Entscheidung. Dauer: vier Stunden.

Teil II – Mündliche Prüfung: Schwerpunktbereiche chiropraktischer Klinik, Differentialdiagnostik, Praxisführung und SGB V. Dauer: 60 Minuten.

Teil III – Praktische Prüfung: Vollständige Untersuchung und Behandlung eines Patienten einschließlich Befunderhebung, Diagnose, Kontraindikationsausschluss und Aufklärung. Dauer: 90 Minuten.

(1) Approbierte Chiropraktorinnen und Chiropraktoren sind zum dauerhaften Erhalt der Lizenz verpflichtet, jährlich mindestens 40 Fortbildungspunkte (FBP) nachzuweisen:

  • mindestens 20 FBP auf chiropraktische Fachfortbildungen (inklusive obligatorischer Kontraindikations-Updates),
  • mindestens 8 FBP auf interdisziplinäre oder allgemeinmedizinische Inhalte,
  • mindestens 4 FBP auf Patientensicherheit, Berufsrecht oder internes Qualitätsmanagement.
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