Interimslösung für Niedersachsen (MS / MWK)
Übergangsregelung zur Erteilung sektoraler HP-Erlaubnisse
Prozesskette zur Überbrückung bis zum Inkrafttreten des ChiroG auf Basis der aktuellen Hochschulgenehmigung
Faktische Normierung & Hochschulgenehmigung
Genehmigung des konsekutiven Studiengangs durch das MWK Niedersachsen (z.B. Health Campus Braunschweig - Fresenius). Der staatlich regulierte Rahmen ist damit hochschulrechtlich bereits existent.
Aktuelle Blockade der Gesundheitsämter
Gesundheitsämter (u.a. Region Hannover) verweigern sektorale Erlaubnisse unter Verweis auf das laufende BVerwG-Verfahren (Az. 3 C 10.24) ➔ Führt zu Berufsverboten für akkreditierte Absolventen.
Geforderter Runderlass des Sozialministeriums (MS)
Sofortige administrative Klarstellung per Erlass an die nachgeordneten Behörden zur temporären Bewilligung auf Basis der BVerwG-Kriterien (3 C 17.19).
3-Stufen-Prüfung der Behörden (Übergangslösung)
1. Nachweis eines ECCE-akkreditierten Abschlusses (WHO Kat. I)
2. Bestätigung der ordnungsgemäßen Immatrikulation/Absolvierung am genehmigten niedersächsischen Standort
3. Überprüfung des Curriculums analog zum DCG-Standard (Rn. 39 Urteil BVerwG 2021)
Rechtssichere Erlaubniserteilung per Aktenlage
Vermeidung von Amtshaftungsansprüchen • Sicherstellung der Patientenversorgung in Niedersachsen • Nahtloser Übergang der Praktiker in das zukünftige Fachregister der Bundeschiropraktorenkammer (§ 7 ChiroG)